Quelle: David Hennig
Vorsitzender Kreisjugendausschuss
Kurioser Spielabbruch, kurioses Verfahren, kurioses Urteil
Sachverhalt
Am ersten Spieltag gab es in der Kreisliga B 1 einen kuriosen Spielabbruch. Was war geschehen? Auf den Zuschauerrängen gab es eine Rangelei zwischen zwei Zuschauern beider Vereine. Das Spiel war unterbrochen. Zwei Spieler, je einer beider Mannschaften, begaben sich zu der Rangelei, um zu schlichten. Nach den bekannten Aussagen handelte es sich bei einem der an der Rangelei beteiligten um ein Familienmitglied des Spielers, bei dem anderen wohl um einen Bekannten. Die Streithähne wurden schnell wieder beruhigt und die Spieler kehrten umgehend im Trikot auf das Spielfeld zurück. Alle dachten, dass das Spiel nun fortgesetzt würde. Doch der Schiedsrichter brach das Spiel zwei Minuten vor dem Ende ab.
Ein Kommentar
Das weitere Vorgehen in diesem kuriosen Spielabbruch war klar, der Staffelleiter gab den kuriosen Fall ans Sportgericht ab. Das Verfahren wurde von dem Vorsitzenden an den zuständigen Einzelrichter abgegeben. Kurios war dann, dass nicht wie sonst üblich, der Einzelrichter das Urteil den Vereinen mitteilt, sondern die Zustellung durch den Vorsitzenden des Sportgerichts, mit dem Hinweis, der Einzelrichter habe das Verfahren wieder an den Vorsitzenden abgegeben. Hier liegt die Vermutung nahe, dass das Urteil des Einzelrichters anders ausgefallen war als jenes, welches durch den Vorsitzenden veröffentlicht wurde.Die Frage hier wäre, sind die Einzelrichter nicht autark?
Man ist im Bereich des DFB schon so manche kuriosen Entscheidungen gewohnt. So wird ein Spieler des Feldes verwiesen, obwohl er, wie man die klar bewiesene Tatsache ignoriert und der Spieler musste für ein Spiel pausieren. Auch hier blieb der gesunde Menschenverstand auf der Strecke.
Wird doch bei den Schiedsrichterbelehrungen immer wieder auf die Gründe für einen Spielabbruch hingewiesen. Wird ein Schiedsrichter körperlich angegriffen oder schwer beleidigt, muss er ohne weiteres das Spiel abbrechen. Auch wenn es zu Massenschlägereien unter den Spielern kommt, ist ein Spiel vorzeitig beenden. Dies leuchtet auch jedem ein. Dass aber ein Spiel abgebrochen wird, weil es eine Rangelei unter Zuschauern gibt, bei der zwei Spieler schlichtend eingreifen, passt nicht zu den Vorgaben.
Kurios dann auch die Entscheidungen, sowohl des Kreissportgerichts als auch des Bezirkssportgerichts, das Spiel nicht neu anzusetzen, sondern für beide Mannschaften als verloren zu werten sei. Interessant auch die Urteilsbegründungen. Ein Spielabbruch sei immer eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht angefochten werden könne. Somit lässt die Urteilsbegründung den Schluss zu, dass alle früher einmal abgebrochenen und neu angesetzten Spiele rechtswidrig neu angesetzt wurden. Obwohl für die Entscheidung der Neuansetzung sehr wahrscheinlich die Schiedsrichterordnung herangezogen wurde, wonach der Schiedsrichter seine Machtmittel nicht ausgeschöpft haben.
Damit wurden durch die Sportgerichte zwei Dinge außer Kraft gesetzt. Zum einen die Anordnung, dass ein Schiedsrichter vor dem Abbruch seine Machtmittel ausschöpfen muss, zum anderen kann man auch die neue Stopp-Regel in die Tonne hauen. Diese soll ja eigentlich voreilige Spielabbrüche verhindern. Warum soll ein Schiedsrichter die Stopp-Regel anwenden, wenn er sich doch viel Ärger durch den sofortigen Spielabbruch ersparen kann?
Hier haben die Sportgerichte den Schiedsrichtern eine unheimliche Last aufgebürdet oder andererseits eine gute Gelegenheit geschaffen, ein Spiel abzubrechen, wenn man mal nicht so richtig Bock auf das Spiel hat.
Hoffen wir mal, dass die Saison uns nicht noch weitere Kuriositäten dieser Art bringt. Noch mehr Spielabbrüche dieser Art braucht kein Verein.
Die weitere Frage wäre, ob die Ordnungen verändert werden müssen. Auch kann dann die Stopp-Regle wieder abgeschafft werden.
Meine Meinung. Und Ihre?