
Skandalös“, „Unverschämtheit“: Riesenärger im Fußballkreis Herne
Skandalös, Unverschämtheit, Riesenärger im Fußballkreis Herne, so war es in der Presse zu lesen. Doch worum geht es?
Schon wieder fühlt sich der RSV Holthausen benachteiligt. Diesmal geht es nicht um eine Spielstätte, sondern um eine angebliche Zusage, der Verein könne mit seiner ersten Mannschaft in der Kreisliga A verbleiben.
Hier sei in Erinnerung gerufen, dass am Ende der Saison der RSV Holthausen und SuS Merklinde punktgleich das Tabellenende zierten. Da in der Kreisliga das Torverhältnis nicht zählt, kam es zu einem Entscheidungsspiel zischen den beiden Teams. Hier hatte der SuS Merklinde mit 4:1 das bessere Ende für sich und verblieb in der Kreisliga A. Der RSV Holthausen musste somit in die Kreisliga B absteigen.
Die Kreisliga A wird auch in der kommenden Saison nicht mit 16 Mannschaften an den Start gehen. SF Habinghorst/Dingen hat für die Saison 2025/26 auf den Startplatz in der Kreisliga A verzichtet und möchte in der Kreisliga C neu anfangen. Grund ist wohl der Verlust zahlreicher Spieler.
Verzichtet eine Mannschaft auf den Startplatz in einer Liga, so muss sie diesen Verzicht bis zum letzten Spieltag schriftlich beim Fußballkreis anzeigen. In diesem Fall wird die Mannschaft ans Tabellenende versetzt und wäre Absteiger der laufenden Saison. Da der Verzicht erst Anfang Juli 2025 offiziell gemeldet wurde und die Saison 2024/25 bereits abgeschlossen war, konnte keine Rückversetzung ans Tabellenende mehr erfolgen. Dadurch konnte es nur bei dem durch das Entscheidungsspiel sportlich ermittelten Abstieg des RSV Holthausen bleiben.
Die Spielordnung, so wie die Durchführungsbestimmungen und Abstiegsregelungen des Fußballkreises Herne lassen eine andere Regelung nicht zu. Der Fall, dass sich mehrere Mannschaften fristgerecht aus der Liga zurückziehen und dadurch die Ligastärke von 16 Mannschaften nicht erreicht werden kann, ist dort geregelt. Dann gibt es Nachrücker aus der Liga darunter. Hierzu können gegebenenfalls auch weiter Entscheidungsspiele angesetzt werden. Am 1. Juli 2025 hat im Seniorenbereich die Saison 2025/26 begonnen. Damit haben die Vereine jetzt auch Planungssicherheit, da ja auch die Kader der Mannschaften jetzt stehen sollten. Wer den Verein wechseln wollte, musste sich bis zum 30. Juni 2025 bei seinem Verein abgemeldet haben.
Nach dem Stand (04.07.2025, 21:45 Uhr) wurden bisher für die Kreisligen folgende Anzahl an Mannschaften gemeldet:
Kreisliga A = 24 Mannschaften
Kreisliga B = 29 Mannschaften
Kreisliga C = 26 Mannschaften
Kreisliga D = 3 Mannschaften – diese Teams werden nur Freundschaftsspiele austragen.
Bisher haben noch nicht alle Vereine ihre Mannschaften gemeldet. Hierfür haben sie noch bis zum 10. Juli 2025 Zeit. Am 11. Juli 2025 wird dann feststehen, wie viele Mannschaften für die einzelnen Ligen gemeldet wurden.
Es ist aber bereits abzusehen, dass nicht alle Ligen die maximale Sollstärke von 16 Mannschaften erreichen werden.
Das sich ein Fußballobmann/Staffelleiter Gedanken macht, wie eventuell doch noch die Sollstärke erreicht werden könnte, ist legitim. Das man sich dann den Rat von Fachleuten, wie z.B. dem Verbandsfußballobmann und Kreisvorsitzenden Reinhold Spohn und dem stellvertretenden Kreivorsitzenden Bernd Götte, der schon über vier Jahrzehnte Ämter im Kreis, im FLVW und WDFV bekleidet, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Da die Presse ja oft das Gras wachsen hört, auch wenn gerade nichts wächst, kann es sein, dass mal eine Äußerung gefallen ist, die Kreisliga A wieder auf volle Sollstärke zu bringen. Die Aussagen eines Mitarbeiters des Kreises können nicht verbindlich sein. Es gilt immer nur das, was in Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen niedergelegt wurde.
Warum ein Verein, der sportlich abgestiegen ist, trotzdem mit der Kreisliga A plant, erschließt sich nicht. Es mag zwar sein, dass der Vereinsvertreter von SF Habinghorst/Dingen sich gegenüber dem Vereinsvertreter vom RSV Holthausen dem entsprechend geäußert hat, dass Holthausen ja den Platz von Habinghorst/Dingen in der Saison 2025/26 einnehmen könnte. Doch diese Aussage ist nicht in Einklang mit den Bestimmungen zu bringen.