Das Kreissportgericht ist örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung sowohl im Jugendsportbereich, als auch im Seniorensportbereich (Herren, Frauen, AH) im Kreis 15.
Als Organ der Sportgerichtsbarkeit hat das Sportgericht die Aufgabe, für Gerechtigkeit und Ordnung im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der beteiligten Akteure. Es ist sachlich zuständig für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Junioren- und Juniorinnen-Mannschaften, sowie der Herren- und Frauen- Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Kreises zugeordnet sind.Ferner fallen auch Pokalspiele auf Kreisebene in die Zuständigkeit des Sportgerichts. Die Mitglieder des Kreissportgerichts sind unabhängig. Sie sind nur dem geschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen.
Die Abwicklung der eingehenden Fälle, sei es durch Eingaben der spielleitenden Stellen oder durch Einsprüche der Vereine, werden meist als schriftliches Verfahren abgewickelt. Dies erspart den Vereinen Kosten. Nur in besonders schweren Fällen tagt das Kreissportgericht in Präsenz.
Einsprüche oder Eingaben an das Keissportgericht sind schriftlich per Einschreiben oder aus den E-Postfach des Vereins an das E-Postfach des KSG-Vorsitzenden (Joachim.Soba@flvw.evpost.de) zuzusenden.
In dem Kreissportgericht hat nach dem letzten Kreistag eine Verjüngung stattgefunden, wodurch einige Mitglieder des Sportgerichts neu hinzugekommen sind. Die neuen Mitglieder sind aber allesamt schon jahreslang in die Vereinsarbeit ihres Vereins eingebunden und kennen sich aus. Zudem nahmen die Mitglieder des Kreissportgerichts auch an Schulungen des FLVW teil. Damit können nun alle Mitglieder als Einzelrichter, entsprechend des Geschäftsverteilungsplanes des Kreissportgerichts eingesetzt.
Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichtes für das Spieljahr 2024/2025 wurde in den Offiziellen Mitteilungen des FLVW (OM Nr. 30 vom 26.07.2024) veröffentlicht.
Geschäftsverteilungsplan KSG-HER
Wo verhandelt das Sportgericht?
Sofern eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, verhandelt das Kreissportgericht seine Fälle im Vereinsheim des SV Wacker Obercastrop an der Karlstr. 43 in 44575 Castrop-Rauxel.
Ansprechpersonen:
JS
DM
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MF
MJ
HM
TP