
Quelle: FLVW Kreis 15
Ansetzung des Entscheidungsspiel beanstandet – Ein Kommentar
Das Saisonende ist eigentlich im Rahmenterminkalender festgelegt. Doch manchmal kommt es vor, dass eine Saison noch in die Verlängerung geht. Dann stehen noch Relegationsspiel an, wo es um den Klassenerhalt geht oder um den Aufstieg in eine höhere Liga geht.
So stehen im Kreis Herne auch in diesem Jahr wieder zwei Entscheidungsspiele an. SuS Merklinde und der RSV Holthausen kämpfen um den Verbleib in der Kreisliga A. Der SC Constantin und die SG Arminia/Stephanus Holsterhausen möchten in in die Kreisliga A aufsteigen.
In beiden Spielen treffen Vereine aufeinander, von denen je ein Verein noch einen Hartplatz und der jeweilige Gegner einen Kunstrasenplatz hat.
Für den Kreis Herne heißt es, einen Verein und eine Sportanlage zu finden, auf der das jeweilige Entscheidungsspiel stattfinden kann. Dabei wird auch auf die räumliche Nähe der Spielteilnehmer geachtet. Wobei sich jeder Verein für die Ausrichtung der Entscheidungsspiele bewerben kann. Er kann also nicht bestimmen, auf welcher Anlage ein Entscheidungsspiel stattzufinden hat.
In dem Spiel um den Erhalt der Kreisliga A hat der Fußballkreis Herne die Bewerbung des SV Wacker Obercastrop berücksichtigt. Gegen diese Entscheidung hat der Verein mit dem Hartplatz Beschwerde erhoben. Als Begründung wurde eine Benachteiligung angeführt, da der Gegner ja den Kunstrasen gewohnt ist und somit einen Vorteil habe. Es wurde vorgeschlagen, das Spiel auf einem Naturrasenplatz austragen zu lassen.
Hier ist zunächst einmal festzuhalten, dass der Fußballkreis Herne nicht Eigentümer von Sportanlagen ist. Deshalb ist er bei Entscheidungsspielen auch immer darauf angewiesen, dass sich Vereine um die Ausrichtung bewerben. Unter den Bewerbungen war allerdings kein Verein, der über einen Naturrasenplatz verfügt. Zudem werden die Rasenplätze ohnehin direkt nach dem letzten Meisterschaftsspiel von der jeweiligen Kommune gesperrt, um das Grün für die neue Saison wieder in Form zu bringen.
Sicherlich kann man den Einwand der Benachteiligung zumindest teilweise verstehen. Denn die wenigen Vereine, die noch einen Hartplatz haben, spielen in der Saison in Auswärtsspielen fast nur noch auf Kunstrasen.
Trotzdem sollte auch bedacht werden, dass eine Ansetzung auf einem Naturrasenplatz auch Nachteile haben kann. Hier kann es dann dazu führen, dass ein Spiel kurzfristig abgesagt werden muss, wenn größere Regenmassen, wie zuletzt am Tag des Frauenkreispokalendspiels, den Platz unbespielbar machen bzw. von den Kommunen gesperrt werden.. Deshalb sind Ansetzungen auf einem Kunstrasenplatz immer die sichere Variante.
Festzuhalten gilt zudem, dass gegen Spielansetzungen eigentlich keine Einspruchsmöglichkeit gibt. Wäre dies möglich, könnte ja auch gegen jede Ansetzung des Meisterschaftswettbewerbs Einspruch erhoben werden.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass sich der andere Verein mit einem Hartplatz, der im Spiel um den Aufstieg in die Kreisliga A kämpft, ebenfalls auf Kunstrasen spielen muss, sich nicht beschwert hat.
Das Problem mit den Unterschiedlichen Sportplätzen (Hartplatz, Kunstrasenplatz, Naturrasenplatz) werden wir so lange nicht lösen können, bis die Kommunen alle Plätze mit Kunstrasen ausgestattet haben. Aufgrund der angespannten Finanzlagen der Kommunen ist hiermit in den nächsten Jahren kaum zu rechnen.
Deshalb waren die Ansetzungen auch nicht zu beanstanden.
Meine Meinung – und Ihre?